Muss ich als Autofahrer beim Kauf einer Sonnenbrille besondere Kriterien beachten?

Ja. Zunächst ist zu beachten, dass einige Autofahrer ihrem Führerschein nach ein Automobil im Straßenverkehr nur bei Verwendung einer Sehhilfe führen dürfen. Das gilt insbesondere für Fahrer mit einer Sehschwäche, die durch eine Korrekturbrille ausgeglichen werden muss. Solche Autofahrer dürfen stets nur mit einer entsprechenden Brille ihrer Stärke fahren, sonst droht schlimmstenfalls der Verlust der Fahrerlaubnis. Diesem Erfordernis können Autofahrer mit getönten Gläsern ihrer Stärke gerecht werden. Ebenfalls verwendet werden kann ein sogenannter Sonnenclip. Dabei handelt es sich um speziell geformte getönte Gläser, die einfach auf die normale Sehbrille aufgesetzt werden. Der Träger braucht also nur eine Brille, die er je nach Belieben zur Sonnenbrille "aufrüsten" kann. Davon abgesehen sind nur einige Arten von Sonnenbrillen im Straßenverkehr zugelassen. Es gibt fünf verschiedene Kategorien, die sich insbesondere nach dem Lichttransmissionsgrad bestimmen. Hier sind nur die leicht bis dunkel getönten Gläser der Kategorien 0 bis 3 im Straßenverkehr zugelassen. Sehr dunkel getönte Gläser wie die der Kategorien 4 und 5 sind hingegen nicht zulässig. Die Kategorie der Sonnenbrille ist in der Regel auf den Gläsern vermerkt.